Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Anwalt

Aufgrund über 35-jähriger Erfahrung auf den Rechtsgebieten Verkehrszivilrecht sowie Verkehrsstraf- und -Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldrecht kann Sie ein Rechtsanwalt unserer Anwaltskanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht umfassend beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.

Gerade ein drohendes Fahrverbot oder sogar eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis können bereits erhebliche negative Folgen für ein Arbeitsverhältnis und auf das alltägliche Leben haben.

Sei es ein Unfall, Punkte in Flensburg, ein Rotlicht Blitzer, Fahrerflucht, ein Knöllchen oder ein sonstiges vergehen im Verkehrsrecht. Ein Anwalt unserer Kanzlei hilft Ihnen Ihr Recht im Verkehrsrecht zu bekommen!


Übersicht Leistungen Verkehrsrecht

Verkehrsunfall
  • Autounfall mit und ohne Personenschaden, Wildschaden, Unfallflucht, Schleudertrauma usw.
Unfallregulierung / Schadensregulierung
  • Kfz-Versicherung, Mietwagen, Reparaturkosten, Restwert, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz u.a.
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Bußgeld, Blitzer, Fahrerflucht, Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Fahrverbot, Flensburg Punkte, Führerscheinentzug Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Parkverbot, Sicherheitsabstand, Strafzettel, Verkehrssünderkartei usw.
Weitere Verkehrsrechtsthemen
  • Autoleasing, EU-Führerschein, Gaffer, Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten, Nötigung, Schuldanerkenntnis, TÜV, Umweltplakette, Verkehrskontrolle, Verwarnung



Unsere Stärken

Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr

Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.

Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos


Rufen Sie gerne an: 07062 / 3001

Zum Kontaktformular oder Email: ra@kanzlei-gaul.de



Verkehrszivilrecht

Verkehrsunfall mit Blechschaden und/oder Personenschaden

Sei dieser von Ihnen unverschuldet oder durch ein eigenes Mitverschulden verursacht, stellen Sie sich sicherlich zunächst die naheliegendsten Fragen:

  • Wie soll ich mich verhalten?
  • Was ist zu tun?
  • Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
  • Muss ich einen Sachverständigen einschalten, der meinen Schaden feststellt? Und wer trägt letztendlich dessen Kosten?
  • Darf ich mir auf jeden Fall einen Mietwagen nehmen?
  • Wie verhält es sich mit dem Wertverlust meines Fahrzeugs?
  • Was verbirgt sich hinter den Begriffen Wiederbeschaffungswert - Restwert - Wiederbeschaffungsaufwand?
  • Darf ich mein unfallbedingt geschädigtes Fahrzeug sofort verkaufen? Was muss ich diesbezüglich beachten?
  • Muss ich den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren lassen?
  • Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Schaden behebe?
  • Wer kommt für die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren auf?
  • Steht mir ggf. ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn ich bei dem Verkehrsunfall verletzt wurde?

Dies sind selbstverständlich nur ein Teil der Problemstellungen, die mit einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr regelmäßig einhergehen.

Was unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht bei Unfällen für Sie tun können?

Da nur bei einem Teil der Verkehrsunfälle die Haftungsfrage von Anfang an eindeutig feststeht, d.h. mit einer vollen Kostenerstattung zu 100% gerechnet werden kann, liegt ein Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit in der Ermittlung der für Sie günstigsten (Mit-) Haftungsquote, sodass Sie idealerweise den Großteil Ihres Schadens auch letztendlich ersetzt bekommen.

Unfallregulierung

Unsere Anwälte helfen Ihnen gern bei der Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall mit PKW, Lastwagen, Kraftrad oder als Fußgänger wie auch als Radfahrer bzw. Fahrzeuginsasse.

Sie haben keinen Namen oder keine Versicherungsscheinnumer des Unfallgegners?

Verkehrsrechtstipp: Sollte Ihnen vom Unfallgegner im Zusammenhang mit dem Austausch der Daten nicht Name und Versicherungsscheinnummer der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung mitgeteilt worden sein und Ihnen ist lediglich das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers bekannt, übernehmen wir für Sie bereits die Ermittlung der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie Sie sich nach dem Unfall verhalten sollten?

Verkehrsrechtstipp: Wir können unseren Mandanten nur davon abraten, bereits am Unfallort voreilige Schuldeingeständnisse abzugeben, bevor man sich zunächst rechtlich beraten hat. Sie sind weder gegenüber dem Unfallgegner, noch gegenüber den das Unfallgeschehen aufnehmenden Polizeibeamten verpflichtet, sich hinsichtlich der Schuldfrage einzulassen, da Sie sich insbesondere nicht selbst belasten müssen. Lediglich die Aufnahme Ihrer Personalien und der Austausch der Versicherungsdaten sollte erfolgen.

Was passiert bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug?

Verkehrsrechtstipp: Bei Verkehrsunfällen im Bundesgebiet, an denen ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, übernimmt der Sie betreuende Anwalt ebenfalls die Schadensabwicklung mit dem Büro Grüne Karte bzw. der in Deutschland für die Schadensregulierung der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung zuständigen Korrespondenzversicherung.

Überblick Tätigkeit bei Unfällen

  • Prüfung ob Anspruch auf Schadensersatz besteht
  • Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung
  • Feststellung der Höhe des Kfz-Schadens
  • Prüfung möglicher Schmerzensgeldansprüche
  • Lohnfortzahlung nach 6 Wochen
  • Klärung der Reparaturkosten
  • Bestellung eines Schadensgutachters
  • Evtl. Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung
  • Korrespondenz mit der Polizei
  • Korrespondenz mit der Versicherung
  • Akteneinsicht
  • Außergerichtliche Einigung
  • Falls notwendig die Klage vor Gericht

Ablauf Schadensregulierung

Wir kümmern uns für Sie um die gesamte Schadensabwicklung, also von der Bezifferung Ihres Fahrzeugschadens und eventuellen Schmerzensgeldanspruches über die Einforderung der Kosten für ein Mietfahrzeug bzw. den aufgrund des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeugs eventuell entstehenden Nutzungsausfallschadens, die Schäden für durch den Unfall zerstörte Kleidung, den ggf. entstandenen Haushaltsführungsschaden, möglichen Lohnausfall nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Ihren Arbeitgeber oder bei Selbständigen unter anderem die Geltendmachung des entgangenen Gewinns und die Klärung der möglichen Reparaturkosten und um die Einholung eines Schadensgutachtens zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung oder direkt bei der Gegenseite.

Zudem übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung.

Wir sind stets bemüht für Sie bereits im Rahmen unserer außergerichtlichen Tätigkeit die schnellstmögliche Schadensregulierung zu erreichen, so dass Sie sich nicht ständig mit "lästigen" und kräftezehrenden Nachfragen bzw. Diskussionen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beschäftigen müssen.

Parallel übernehmen wir die Korrespondenz mit der den Unfall aufnehmenden Polizeibehörde und entwickeln mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht die für Ihren Fall individuell zugeschnittene Strategie.

Denn neben der zivilrechtlichen Schadensregulierung treten oft im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Fragen einer straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndung des Vorfalls auf, wobei durchaus Sie selbst betroffen sein können, obgleich Sie - nach Ihrem eigenen Dafürhalten - an dem Verkehrsunfall keine eigene Schuld sehen.

Hier stellt sich oftmals die Frage, wie lange muss ich warten, wenn sich die Unfallgegenseite nicht am Unfallort befindet? Ab welchem Zeitpunkt bzw. welcher Schadenshöhe muss ich mit einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht rechnen?

Selbstverständlich vertritt Sie ein Rechtsanwalt unserer Anwaltskanzlei auch gerichtlich um Ihr Recht durchzusetzen, wenn die Gegenseite sich einer außergerichtlichen Lösung entgegenstellt oder Sie nur mit einem geringen Teilbetrag abspeisen möchte. Auch wenn Ihnen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder ggf. die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, stehen wir Ihnen zur Seite.

Sofern Sie über eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug verfügen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie ein Mitverschulden trifft, klären wir für Sie mit Ihrer Vollkaskoversicherung die schwierige Frage des so genannten Quotenvorrechts, d.h. den quotalen Anteil der hinsichtlich des Ihnen entstandenen Fahrzeugschadens zwischen Ihnen, Ihrer Vollkaskoversicherung und der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung aufzuteilen ist.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Schließlich geht es um Ihr Geld!

Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten

  • Zu schnell gefahren und auch noch durch eines der unzähligen Geschwindigkeitsmessgeräte erwischt worden?
  • Bei Rot über eine Ampel gefahren?
  • Aufgrund von Schock und Hektik nach einem Verkehrsunfall den Unfallort zu früh verlassen und dadurch einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ausgesetzt?
  • Unter Alkohol- und/oder Betäubungsmitteleinfluss ein Fahrzeug geführt?
  • Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten? Was tun?
  • Droht Ihnen ein Fahrverbot bzw. die schwerwiegendere Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, oftmals verbunden mit der behördlich angeordneten Pflicht zur Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?
  • Zuviele Punkte in Flensburg gesammelt und durch das Fahrverbot ist der Arbeitsplatz in Gefahr?

Verkehrsstraf- und -Ordnungswidrigkeitenrecht ist schon sehr vielen Menschen begegnet und oft hätte man darauf gern verzichtet.

Als Grundsatz gilt: Einen kühlen Kopf bewahren und schnell handeln!

Bußgeldbescheid

Nach dem Zugang eines Bußgeldbescheides heißt es für Sie schnell zu handeln, wenn Sie sich dagegen zur Wehr setzen wollen.

Frist bei Bußgeldbescheiden: Gemäß § 67 Abs. 1 S. 1 OWiG muss der Einspruch binnen zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheides erfolgen.

Rechtstipp Zustellung eines Bußgeldbescheids: Da behördliche und gerichtliche Zustellungen in der Regel in gelben Briefumschlägen erfolgen, auf denen das Zustellungsdatum durch den Zusteller eingetragen wurde, sollten Sie zur ordnungsgemäßen Fristenberechnung - in Ihrem eigenen Interesse - auch diesen aufbewahren, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen.

Sprechen Sie schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Verhalten als Beschuldigter / Zeuge

Verkehrsrechtstipp Beschuldigter: Sind Sie selbst Beschuldigter einer Verkehrsstraftat oder Betroffener einer Ordnungswidrigkeit, dann dürfen Sie gemäß § 136 Abs. 1 S. 2 StPO jede Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Lediglich zur Bekanntgabe Ihrer Personalien sind Sie gegenüber den Polizeibeamten am Unfallort bzw. bei einer Verkehrskontrolle weiterhin verpflichtet.

Verkehrsrechtstipp Zeuge: Auch als Zeuge steht Ihnen gemäß § 52 Abs. 1 StPO dann ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, wenn Sie mit dem Beschuldigten/Betroffenen verlobt bzw. ein Versprechen eingegangen sind, eine Lebenspartnerschaft zu begründen, Ehepartner bzw. Lebenspartner sind oder waren (auch wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht mehr bestehen sollte!) oder mit dem Beschuldigten bzw. Betroffenen verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren.

Fahrverbot

Sollten Sie bereits mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER) bzw. Punkte in Flensburg angesammelt haben, prüfen wir die jeweilige Verjährung der Voreintragungen und Erfolgschancen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die passende Strategie, um im Idealfall einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis vorzubeugen bzw. mit dem Gericht einen für Sie geeigneteren, späteren Zeitpunkt abzustimmen, an dem Sie ein unabwendbares Fahrverbot antreten können.

Insoweit berücksichtigen wir auch Fragen des Arbeitsrechts, zumal bereits bei Fahrverboten bereits der Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sein kann, was mit erheblichen finanziellen Einbußen und ggf. sogar der Gefährdung der eigenen Existenz einhergehen kann.

Alkohol / Betäubungsmittel / drohende MPU

Wenn Sie unter Alkohol- bzw. Betäubungsmitteleinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben sollten und Ihnen u.a. die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) droht, besprechen wir mit Ihnen den Ablauf und versuchen Sie bestmöglich auf die Situation vorzubereiten.

Parallel vertreten wir Sie vor den Strafgerichten hinsichtlich der möglichen Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. hinsichtlich des BtM-Verstoßes.

Für den Fall des Führerscheinentzuges beraten und unterstützen wir Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens und erläutern die Möglichkeiten einer Reduzierung der so genannten Sperrzeit zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und deren Voraussetzungen.

Leistungen im Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Wir möchten Ihnen helfen, aus einer unangenehmen Situation bestmöglich herauszukommen und dabei alle Ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten und Tricks zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Auch hier gilt: Beauftragen Sie uns sofort und warten Sie nicht ab, ob Sie es selbst regeln können, weil oft voreilig und ohne anwaltliche Hilfe getätigte Aussagen nachträglich schwer wieder abänderbar sind und dann fatale Konsequenzen haben können.

Wir besprechen Ihr Anliegen ausführlich und persönlich, beantragen Akteneinsicht und besprechen anhand der Akten- und Faktenlage das weitere Vorgehen mit Ihnen. Wir geben Ihnen eine Prognose, ob ein weiteres Vorgehen Erfolg versprechend ist oder nicht.

Wir überprüfen für Sie Geschwindigkeitsmessungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und festgestellte Abstandsverstöße der in Deutschland üblicher Weise gebrauchten Geschwindigkeitsmessgeräte (RIEGL, LEIVTEC, PoliScan Speed, TRAFFIPAX, ESO usw.) auf eventuelle Mess- bzw. Bedienungsfehler.

Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir vertreten Sie im Verkehrsrecht!

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und man sie dementsprechend erfolgreich anfechten kann. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 35 Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten bei Fällen im Verkehrsrecht. Bei Ordnungswidrigkeiten wie z.B Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallflucht, sind wir die richtige Kanzlei. Gerne sind wir für Sie tätig. Mehr Informationen zur Kanzlei



Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht um einen Termin mit einem Anwalt mit Themenschwerpunkt Verkehrsrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei zu vereinbaren.