Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht - Profitieren Sie von 35 Jahren Erfahrung

In unserer Anwaltskanzlei in Beilstein arbeiten zwei Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Aufgrund der 35 jährigen Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht können wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Großraum Stuttgart, Kreis Heilbronn und in ganz Deutschland umfassend beraten. Auch im Fall eines Prozesses werden unsere Anwälte Sie bundesweit erfolgreich vor dem Arbeitsgericht vertreten.
Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.
In unserer Anwaltskanzlei beschäftigen wir uns täglich mit Kündigungen, Arbeitsverträgen, Abfindungen, Befristungen, Abwicklungsverträgen, Aufhebungsverträgen...
Dank der 35 jährigen Erfahrung im Arbeitsrecht unserer Anwaltskanzlei werden wir Ihnen schnell weiterhelfen können, dass Sie Ihr Recht bekommen!

Leistungen unserer Rechtsanwälte im Arbeitsrecht

Kündigung

  • Rechtsberatung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach einer Entlassung.
  • Vertretung bei Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten.
  • Fristlose Kündigung, Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
  • Sonderkündigungsschutz (z.B. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit etc.)

Abfindung

  • Klärung, ob Ihnen eine Abfindung zusteht.

Aufhebungsvertrag

  • Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen und deren Verteidigung.

Arbeitsvertrag

  • Beratung, Prüfung und Erstellung von wirksamen Arbeitsverträgen.
  • Gestaltung bei Dienstverträgen und rechtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen.

Abmahnung / Versetzung

  • Beratung sowie Vertretung bei Streitigkeiten bei Abmahnungen, fristloser Kündigung, Zeugnissen und Versetzungen.

Arbeitszeugnis

  • Prüfung, Erstellung und Anfechtung von Zeugnissen.

Mobbing / Diskriminierung

  • Beratung und Vertretung bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Lohn und Gehalt

  • Hilfe vom Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht bei: Arbeitslohn, Bonus, Weihnachtsgeld, Mindestlohn, Tarifrecht, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung und Zielerreichungsprämie.

Weitere Arbeitsrechtsthemen

  • Altersteilzeit, Arbeitsunfall, Arbeitsunfähigkeit, Ausbildung, Betriebsübergang, Dienstwagen, Elternzeit, Freistellung, Mindestlohn, Minijob, Mutterschutz, Nebenjob, Outsourcing, Probezeit, Restrukturierung, Schwarzarbeit, Tarifrecht, Teilzeit, Urlaub, Versetzung, Vertragsstrafe, Vorstellungsgespräch, Weiterbildung, Wettbewerbsverbot, Wiedereingliederung, Zeitarbeit


Unsere Stärken im Arbeitsrecht


2x Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr

Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.

Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos


Rufen Sie gerne an: 07062 / 3001

Zum Kontaktformular oder Email: ra@kanzlei-gaul.de


Kündigung - Ein Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht hilft

Wichtige Frist: Wenn Sie sich gegen eine (unberechtigte) Entlassung Ihres Arbeitgebers zur Wehr setzen wollen, sollten Sie schnell handeln, da nach § 4 S. 1 KSchG die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Entlassung beim für Sie zuständigen Arbeitsgericht eingehen muss.

Wann ist die Kündigung wirksam?

Folgende Punkte können für die Arbeitgeberseite, als auch für den Arbeitnehmer bei der Klärung der Wirksamkeit einer ordentlichen wie auch außerordentlichen Entlassung ein entscheidender Faktor sein, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht:

  • Einhaltung der Formalitäten
  • Auszubildender
  • Behinderung
  • Mutterschutz/Elternzeit/Schwangerschaft etc.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei prüft gerne für Sie, ob eine Entlassung wirksam ist oder nicht. Falls Sie Arbeitnehmer sind prüfen wir natürlich auch, ob Ihnen eine Abfindung zusteht.

Falls Sie sich überlegen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, dann sollten Sie den nächsten Abschnitt lesen.

Aufhebungsvertrag - Hilfe vom Anwalt

Oftmals kommen Sie als Arbeitnehmer in die schwierige Situation, dass Ihnen der Arbeitgeber unter Ankündigung einer - ggf. unwirksamen - Kündigung den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit bzw. ohne Zahlung einer Abfindung anbietet.

Ein oftmals als "vernünftiges" bzw. "gutes" Angebot bezeichnete Abfindungsversprechen kann sich im Nachhinein im Falle der Arbeitslosigkeit im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld nachteilig für Sie auswirken (Sperrfrist, Leistungskürzung usw.).

Arbeitsrechtstipp: Auch in solch einer Belastungssituation sollten Sie kühlen Kopf bewahren, sich also nicht zu voreiligen Entscheidungen "drängen" lassen und daher zunächst Rat bei einem Anwalt unserer Kanzlei einholen.

Wie unsere Rechtsanwälte bei einem Aufhebungsvertrag helfen können

Wir werden für Sie versuchen, eine Ihrer beruflichen Situation angemessene Lösung zu finden, wobei auch Fragen offener Urlaubs- und Überstundenansprüche sowie ausstehende Löhne zu berücksichtigen sind.

Bei Fragen zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM) nach längerer Erkrankung, bei Problemstellungen in den Bereichen Mutterschutz, Elternzeit, Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Übertragbarkeit von Urlaubsansprüche und Mindestlohn stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Arbeitsvertrag - Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei Fragen zu einem Arbeitsvertrag

Zumal dem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu Grunde liegt, der zunächst als erster Ansatzpunkt der rechtlichen Bewertung durch einen Anwalt unserer Anwaltskanzlei herangezogen wird, sind es doch viele unterschiedliche Gesetzestexte (BGB, KSchG, MutterschutzG, AGG, Mindestlohngesetz usw.) tarifliche Regelungen, die bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages zu beachten sind. Arbeitsverträge unterscheiden sich bei verschiedenen Berufen erheblich voneinander und sollten von einem Anwalt auf die Wirksamkeit geprüft werden.

Desweiteren werden die Gesetze durch höchstrichterliche Rechtsprechung ständig geändert, weswegen Arbeitsverträge einem kontinuierlichen Änderungsprozess unterliegen.

Wirksamkeit von Arbeitsverträgen

Die Frage der Wirksamkeit des Vertrages bzw. einzelner Vertragsklauseln stellt sich insoweit oftmals im Zusammenhang mit aus dem Internet ungeprüft übernommenen Musterarbeitsverträgen.

Arbeitsrechtstipp: Bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sollten sich daher Arbeitgeber nicht scheuen, von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Besonderer Augenmerk sollte hier, im eigenen Interesse, auf eventuell vereinbarte Ausschlussklauseln gelegt werden, um insbesondere finanzielle Nachteile für Sie zu vermeiden.

Abmahnung - Erstellung & Prüfung durch einen Anwalt

Auch die in der Praxis oftmals einer arbeitgeberseitigen Kündigung vorausgehende Abmahnung sollte nicht ungeprüft hingenommen werden, wenn Sie sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt fühlen oder der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf unberechtigt ist.

Gerade auch für Arbeitgeber ist diesbezüglich besonderer Augenmerk auf die korrekte Formulierung einer Abmahnung zu legen, um ggf. eine spätere Entlassung nicht zu gefährden.

Arbeitszeugnis - Rechtsanwalt prüft und erstellt Ihr Zeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis sollte einen Überblick über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und über die Aufgaben mit denen Sie vertraut waren geben. Wenn nur die beiden eben genannten Punkte in dem Zeugnis abgedeckt sind, so handelt es sich um ein einfaches Zeugnis.

Wir raten Ihnen jedoch dringend ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen zu lassen. Bei diesem ist zusätzlich zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und des Aufgabenbereichs, eine Beurteilung der Führungsqualitäten und des Leistungspensums enthalten.

Frist bei Arbeitszeugnissen

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (17.02.1988 5 AZR 638/86) verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis nach 10 Monaten. Diese Frist ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Jedoch sollte bestmöglich sofort nach Erhalt des Zeugnises gehandelt werden. Denn dann können sich alle Beteiligten am Besten an die Arbeitsleistung erinnern und das Zeugnis zu Ihrer Zufriedenheit erstellen. Falls Sie noch kein Zeugnis erhalten haben, sollten Sie dieses direkt nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen.

Ein Zeugnis ist sehr wichtig für den beruflichen Werdegang. Was auf Anhieb nach einem guten Zeugnis klingt, kann im Zweifelsfall ein schlechtes Zeugnis sein. Mit den genauen Formulierungen kennen sich die Personalabteilung größerer Unternehmen und unsere Rechtsanwälte bestens aus. Es besteht jedoch auch die Gefahr, dass Ihnen ohne Absicht ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wurde. Das kann leider verheerend für die zukünftliche Laufbahn sein. Deswegen helfen wir Angestellten bei der Anfechtung Ihres Arbeitzeugnisses und Arbeitnehmern bei der Formulierung / Prüfung des Zeugnisses.

Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie sich nicht sicher sind wegen einer Formulierung. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen die Herausgabe des Zeugnisses verweigert oder Sie mit dem Zeugnis nicht zufrieden sind helfen wir Ihnen gerne weiter.

Mobbing & Diskriminierung - Hilfe durch einen Rechtsanwalt

Auch Probleme mit Mobbing am Arbeitsplatz sind kein Einzelfall, was statistische Erhebungen eindeutig belegen.

Das LAG Thüringen hat sich als 1. deutsches Arbeitsgericht mit dieser Thematik eingehend in seinem Urteil vom 10.04.2001 (Az.: 5 Sa 403/00) auseinandergesetzt und nachfolgende Definition des Begriffs Mobbing entwickelt:

(Az.: 5 Sa 403/00) Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfaßt der Begriff des Mobbing fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefaßter Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden Einordnung kann dem Vorliegen von falltypischen Indiztatsachen (mobbing-typische Motivation des Täters, mobbing-typischer Geschehensablauf, mobbing-typische Veränderung des Gesundheitszustandes des Opfers) eine ausschlaggebende Rolle zukommen, wenn eine Konnexität zu den von dem Betroffenen vorgebrachten Mobbinghandlungen besteht. Ein wechselseitiger Eskalationsprozeß, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung zuläßt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhaltes entgegen.


Obgleich Sie sich unter Umständen durch Ihren Arbeitgeber, Ihren Abteilungsleiter bzw. Vorgesetzten, aber auch durch Kollege benachteiligt fühlen, kann, muss jedoch nicht bereits Mobbing vorliegen. Es kommt insoweit jeweils auf den konkreten Einzelfall an.

Bedauerlicherweise gehören auch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere aufgrund folgender Benachteilgungsgründe zum beruflichen Alltag:

  • Rasse
  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

Dies kann bereits in der Bewerbungsphase gemäß § 15 AGG erhebliche Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Frist bei Mobbing oder Diskriminierung

Hier sollten Sie schnellstmöglich handeln, da der Gesetzgeber gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 AGG die Geltendmachung von Ansprüchen an kurze Fristen geknüpft hat.

Wenden Sie sich mit solchen Problemstellungen vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir nehmen uns Ihrer Sorgen gerne an und stimmen mit Ihnen individuell die passende Strategie des weiteren Vorgehens und Verhaltens gegenüber dem Arbeitgeber ab. Selbstverständlich wird der Anwalt die Angelegenheit in anwaltlicher Schweigepflicht behandeln.

Wir helfen Ihnen gern, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer anwaltlichen Rat zu anderen Fragen oder Problemstellungen benötigen oder gerichtlich gegen Ihren Vertragspartner vorgehen möchten oder müssen.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht in der 1. Instanz gemäß § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG - abweichend von den üblichen Regelungen des Zivilrechts - gilt, dass jede Partei ihre eigenen Kosten für die außergerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts und für dessen Tätigkeit sowie etwaige Gerichtskosten selbst tragen muss.

Das bedeutet, dass nicht der Verlierer am Ende, wie sonst im Zivilrecht üblich, alles bezahlen muss, sondern man sogar, wenn man den Fall gewinnt, leider die Kosten selbst tragen muss. Hiervon gibt es nur einige wenige Ausnahmen, die wir natürlich für Sie prüfen werden.

Beratung Rechtsanwalt - Übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung die Kosten?

Sollten Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung unterhalten, so übernimmt diese in der Regel die anfallenden Kosten (mit Ausnahme der Fahrtkosten und des Abwesenheitsgeldes). In dem Fall müssten Sie sich dann keine Sorgen wegen der durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten machen.

Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht

Natürlich besteht auch, wie in allen Fällen, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten des (Klage-)Verfahrens zu tragen, und die Streitigkeit Aussicht auf Erfolg hat, also nicht mutwillig oder völlig aussichtslos ist.

Hierüber entscheidet dann das zuständige Arbeitsgericht.

Unsere Anwaltskanzlei sind bei Problemen des Arbeitsrechts für Sie da! Ein Anwalt mit dem Themenschwerpunkt Arbeitsrecht wird sich Ihrem Fall annehmen und die bestmögliche Lösung finden.

Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

Über 35 Jahre vertreten wir Mandanten erfolgreich im Arbeitsrecht. Profitieren Sie aus dem Erfahrungsschatz sehr vieler Arbeitsrechtsfälle. Unsere Mandanten sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Unser Einzugsgebiet ist überregional. Die meisten unserer Mandanten kommen aus Beilstein und Umgebung (Ilsfeld, Abstatt, Oberstenfeld, Großbottwar, Neckarwestheim, Untergruppenbach, Löwenstein, Kreis Heilbronn und Großraum Stuttgart). Unserere Anwälte haben beide Ihren Tätigkeitsschwerpunkt bei arbeitsrechtlichen Themen. Wir würden uns freuen, Sie in einem arbeitsrechlichen Thema in unserer Rechtsanwaltskanzlei in 71717 Beilstein zu beraten und falls nötig vor einem Arbeitsgericht zu vertreten. Mehr Informationen zu unserer Anwaltskanzlei



Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht, um einen Termin bei einem Rechtsanwalt unserer Rechtsanwaltskanzlei in Beilstein, mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, zu vereinbaren.