Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Erbrecht

Erbrecht Anwalt

Profitieren Sie von unserer Erfahrung durch einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Aufgrund über 35-jähriger Erfahrung im Erbrecht können wir unsere Mandanten umfassend beraten und vor Gericht erfolgreich vertreten.

Es ist selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.

Das Erbrecht befasst sich damit, wie das Vermögen eines Verstorbenen, des Erblassers, verteilt wird, um Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern.

Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag verfasst hat. Deswegen sollte unbedingt im Testament oder Erbvertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Vor allem für Ehepartner ist dies sinnvoll, da ohne Erbvertrag die Kinder mit erben.

Leistungen unserer Rechtsanwälte im Erbrecht

Erbe / Testament

  • Berliner Testament, Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, Erbenhaftung, Erbfolge, Enterbung, Erbschaftsanfechtung Erbschein, Erbvertrag, Testament, Pflichtteil, Anspruch auf Pflichtteil, Erbverzicht, Behindertentestament, Nachlassinsolvenz, Patchworkfamilien

Vorsorgerecht

  • Patientenverfügung, Bankvollmacht, Existenzsicherung im Alter, Vorsorgevollmacht

Schenkung insbesondere von Immobilien / Grundbesitzt / Firmenvermögen

  • Nießbrauch, Wohnrecht, Schenkung

Nachfolgeregelung Unternehmen

  • Nachfolgeklausel, Hofübergabe, Unternehmensnachfolge

Unsere Stärken


Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr

Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.

Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos


Rufen Sie gerne an: 07062 / 3001

Zum Kontaktformular oder Email: ra@kanzlei-gaul.de


Testament - Hilfe vom Anwalt bei der Erstellung von Testamenten

Um späteren Konflikte zwischen Ihren Erben frühzeitig entgegen wirken zu können, empfiehlt es sich, schon vor dem Erbfall ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen.

Unsere Anwälte beraten Sie individuell und auf Ihre Bedürfnisse angepasst, wenn Sie sich überlegen, ob Sie ein eigenhändiges Testament oder eine andere letztwillige Verfügung verfassen möchten.

Vorsicht bei der Erbfolge bei Ehepartnern: Viele Menschen denken, dass der Ehegatte, wenn Kinder da sind, alles erbt, wenn ein Ehegatte stirbt. Dies ist allerdings, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt, keineswegs der Fall, sondern der Ehegatte erbt nur neben den Kindern. Er erbt abhängig vom jeweils für die Ehe geltenden Güterstand nur zu unterschiedlichen Quoten.

Es ist daher auch für Ehegatten sinnvoll, frühzeitig eine Regelung für den Todesfall zu treffen, um nicht nach dem Tod des Erstversterbenden eine unliebsame Überraschung zu erleben.

Auch bei geplanten Schenkungen und Nachfolgeregelungen empfehlen wir, diese rechtssicher vorzunehmen, sodass nach dem Todesfall keine Reibungspunkte zwischen den Erben entstehen. Bei einer Erbauseinandersetzung ist es regelmäßig unumgänglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn ein erbrechtliches Gerichtsverfahren ansteht.

Behindertentestament - Hilfe vom Rechtsanwalt

Sind Sie Eltern eines geistig oder körperlich behinderten Kindes, so können wir Ihnen - zwecks Erhaltung Ihres Vermögensstammes - die Regelung Ihrer Erbfolge in Form eines "Behindertentestaments" empfehlen.

Behindertentestamente sind je nach Sachlage sehr komplex.

Ziel ist es dabei, dass dem behinderten Kind ein bestimmter Erbteil/Quotenanteil zugewandt wird, aber zusätzlich die Vor- und Nacherbschaft angeordnet wird. Des Weiteren wird ein Testamentsvollstrecker nach eigener Auswahl eingesetzt, dem Sie als Erblasser genaue Anweisungen erteilen können, welche Leistungen er aus dem Nachlass erbringen kann, um die Lebensqualität des behinderten Kindes zu verbessern.

Ein umfangreiches Behindertentestament führt in der Regel dazu, dass der Sozialhilfeträger trotz des sozialhilferechtlichen Subsidiaritätsprinzips nicht auf das Vermögen des behinderten Kindes zugreifen kann, wenn dieses nach dem Versterben seiner Eltern in einer sozialen Einrichtung lebt.

Pflichtteil im Erbrecht - Unsere Rechtsanwälte helfen weiter

Das höchstpersönliche Recht des Einzelnen, sein Vermögen nach seinem Willen in den Grenzen des rechtlich Zulässigen zu verteilen, erlaubt es dem Erblasser, die gesetzlichen Erben, insbesondere auch seine nahen Angehörigen durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erbschaft auszuschließen.

Das Erbrecht in Deutschland sieht für diesen Fall das sogenannte Pflichtteilsrecht vor.

Nach § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Abkömmling des Erblassers, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge wirksam ausgeschlossen ist, von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Das gleiche Recht steht nach Abs. 2 dieser Vorschrift auch den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu.

Demnach haben die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, wenn sie wirksam enterbt sind, einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Nachlass.

Die Höhe des Pflichtteils besteht in der Hälfte des Wertes, welcher dem Enterbten ohne die Verfügung von Todes wegen gesetzlich zufallen würde.

Jeder Pflichtteilsberechtigte hat also grundsätzlich einen Mindestanteil am Erbe des Erblassers, der ihm, im Regelfall, nicht genommen werden kann. Jedoch stellt dieser lediglich einen Anspruch in Geld dar.

Nur in den Ausnahmefällen der § 2345 Abs. 2 i.V.m. § 2339 BGB, der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit, geht der Betroffene leer aus. Einer unserer Anwälte berät Sie sehr gerne bei Fragen zum Pflichtteil.

Vorsorgerecht - Beratung vom Anwalt bei der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Existenzsicherung im Alter

Jeder Mensch wird älter. Und mit dem natürlichen Alterungsprozess treten Problemstellungen auf, die sich unter Umständen nicht mehr allein ohne fremde Hilfe klären lassen.

Auch in diesem Bereich können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Das Recht zur Vorsorge bedeutet dabei nicht nur, dass Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Bankvollmacht auch über den Tod hinaus erteilen, oder eine Patientenverfügung erstellen, welche Ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen manifestieren soll.

Es bedeutet insbesondere, dass Sie sich Gedanken über Ihre Existenzsicherung im Alter machen sollten. Vor allem sollten Sie die Frage klären, wie Ihre finanzielle Situation im Alter sein wird, ob Ihr erarbeitetes und erspartes Vermögen für die Rentenzeit ausreicht, um ohne finanzielle Sorgen im Alter leben zu können.

Wenn ein Eigenheim vorhanden ist, stellt sich oftmals die Frage der vorweggenommenen Erbfolge, d.h. die Übertragung des Hauses bzw. der Eigentumswohnung an Ihre Kinder unter Einräumung eines lebenslangen, kostenlosen Wohnungsrechtes für Sie.

Oder Sie übertragen eine Immobilie direkt an Ihre vorgesehenen Erben und behalten sich den sogenannten Nießbrauch, d.h. das wirtschaftliche Nutzungsrecht vor.

Im Gespräch versuchen wir gemeinsam mit Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtetes Konzept zu entwickeln.

Durch eine Vorsorgevollmacht (General- oder Betreuungsvollmacht) und/oder eine Patientenverfügung in medizinischen Angelegenheiten können Sie darüber hinaus noch weitere Regelungen vornehmen.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Erbrecht vertrauensvoll an uns. Einer unserer Rechtsanwälte wird sich Ihrem Anliegen annehmen.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 35 Jahren vertreten wir erfolgreich Privatpersonen in Erbrechtsfällen. Mehr



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