Anwaltsgebühren
Bevor Sie uns beauftragen, interessieren Sie sicherlich die Rechtsanwaltsgebühren, die auf Sie zukommen können.
Die Anwaltsgebühren richten sich (abgesehen von einer individuellen Gebührenvereinbarung) grundsätzlich nach den Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), ausgehend vom Gegenstandswert in Ihrer Angelegenheit.
Die sogenannte Erstberatung ist dabei für Verbraucher auf maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer ausgehend vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit gedeckelt. Nach der Erstberatung sind Sie nicht verpflichtet, uns mit einer weitergehenden Tätigkeit, insbesondere mit einem Vorgehen gegenüber Dritten, zu mandatieren.
Vereinbaren Sie gern einen Termin mit unserer Kanzlei 07062 / 3001 oder schicken Sie uns eine Nachricht. Gern besprechen wir persönlich Ihr Anliegen mit Ihnen. Dabei werden wir Ihnen auch die Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit erläutern.
Verzichten Sie nicht auf unabhängige Beratung eines Anwalts. Das kann für Sie sonst sehr teuer werden. Lassen Sie sich beraten!
Sie sind rechtsschutzversichtert
Bestenfalls sind Sie rechtsschutzversichert. In dem Fall kommen nur geringe Kosten auf Sie zu. Eventuell müssen Sie die mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Ferner werden in der Regel Fahrt- und Abwesenheitsgelder für Gerichts- bzw. Ortstermine nicht von Ihrer Versicherung übernommen.
Der Fall wird in Ihrem Sinne entschieden
In diesem Fall müssen Sie nichts zahlen auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Der Gegner muss Ihre Anwaltskosten und die evtl. anfallenden Gerichtskosten zahlen.
Sie verlieren den Fall
Falls Sie in dem Gerichtsverfahren verlieren, dann müssen Sie im worst case die Anwaltskosten beider Parteien und die Gerichtsgebühren bezahlen.
Kontaktieren Sie uns bevor wichtige Fristen verstreichen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Anwaltskanzlei Gaul & Kollege
Persönliche Beratung
Bundesweit tätig
Über 35 Jahre Erfahrung
Kurzfristige Terminvergabe
Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8:00-19:00 Uhr
Erstberatung kostet max. 190€ zzgl. MwSt.
Vereinbaren Sie einen Termin:
Termin- & Rückrufanfrage: ra@kanzlei-gaul.de
FAQ
Die Erstberatung dient dazu, über den weiteren Verlauf zu informieren. Das Ziel ist es immer eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei zu erzielen. Das ist jedoch nicht immer möglich. Falls eine Klage unabdingbar ist, wird abgewogen, ob die Angelegenheit gerichtlich weiterverfolgt werden sollte oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, dann werden nach dem Erstgespräch maximal 190€ zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Es gibt auch die Option der Prozesskostenhilfe. Diese muss jedoch vom Gericht bewilligt werden. Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, dann sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen um Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen.
Es gibt die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Diese wird abgeschlossen, wenn sich der Mandant und Anwalt einig sind, dass der Arbeitsaufwand der Rechtsberatung überdurchschnittlich ist und die vom Gesetzgeber vorgegeben Gebühren die Kosten nicht ausreichend abdecken.