Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Kosten Rechtsanwalt

Anwaltsgebühren

Bevor Sie uns beauftragen, interessieren Sie sicherlich die Rechtsanwaltsgebühren, die auf Sie zukommen können.

Die Anwaltsgebühren richten sich (abgesehen von einer individuellen Gebührenvereinbarung) grundsätzlich nach den Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), ausgehend vom Gegenstandswert in Ihrer Angelegenheit.

Die sogenannte Erstberatung ist dabei für Verbraucher auf maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer ausgehend vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit gedeckelt. Nach der Erstberatung sind Sie nicht verpflichtet, uns mit einer weitergehenden Tätigkeit, insbesondere mit einem Vorgehen gegenüber Dritten, zu mandatieren.

Vereinbaren Sie gern einen Termin mit unserer Kanzlei 07062 / 3001 oder schicken Sie uns eine Nachricht. Gern besprechen wir persönlich Ihr Anliegen mit Ihnen. Dabei werden wir Ihnen auch die Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit erläutern.

Verzichten Sie nicht auf unabhängige Beratung eines Anwalts. Das kann für Sie sonst sehr teuer werden. Lassen Sie sich beraten!

Sie sind rechtsschutzversichtert

Bestenfalls sind Sie rechtsschutzversichert. In dem Fall kommen nur geringe Kosten auf Sie zu. Eventuell müssen Sie die mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Ferner werden in der Regel Fahrt- und Abwesenheitsgelder für Gerichts- bzw. Ortstermine nicht von Ihrer Versicherung übernommen.

Der Fall wird in Ihrem Sinne entschieden

In diesem Fall müssen Sie nichts zahlen auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Der Gegner muss Ihre Anwaltskosten und die evtl. anfallenden Gerichtskosten zahlen.

Sie verlieren den Fall

Falls Sie in dem Gerichtsverfahren verlieren, dann müssen Sie im worst case die Anwaltskosten beider Parteien und die Gerichtsgebühren bezahlen.

Kontaktieren Sie uns bevor wichtige Fristen verstreichen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8:00-19:00 Uhr

Erstberatung kostet max. 190€ zzgl. MwSt.


Vereinbaren Sie einen Termin: 07062 / 3001


Termin- & Rückrufanfrage: ra@kanzlei-gaul.de



FAQ

Die Erstberatung dient dazu, über den weiteren Verlauf zu informieren. Das Ziel ist es immer eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei zu erzielen. Das ist jedoch nicht immer möglich. Falls eine Klage unabdingbar ist, wird abgewogen, ob die Angelegenheit gerichtlich weiterverfolgt werden sollte oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, dann werden nach dem Erstgespräch maximal 190€ zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Es gibt auch die Option der Prozesskostenhilfe. Diese muss jedoch vom Gericht bewilligt werden. Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, dann sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen um Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen.

Es gibt die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Diese wird abgeschlossen, wenn sich der Mandant und Anwalt einig sind, dass der Arbeitsaufwand der Rechtsberatung überdurchschnittlich ist und die vom Gesetzgeber vorgegeben Gebühren die Kosten nicht ausreichend abdecken.



Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht um einen Termin zu vereinbaren.

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

Seit über 35 Jahren sind wir erfolgreich als Anwaltskanzlei tätig. mehr