Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Zivilrecht

Zivilrecht Anwalt – Kaufrecht / AGB-Recht / Nachbarrecht etc.

In unserer Anwaltkanzlei arbeitet ein Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Zivilrecht.
Aufgrund der über 35-jährigen Erfahrung im Zivilrecht können unsere Anwälte Sie im Raum Heilbronn und Großraum Stuttgart, aber auch überregional und bundesweit umfassend beraten und vertreten. Auch im Fall eines Prozesses werden wir Sie erfolgreich vor den zuständigen Amts- und Landgerichten bzw. auch im ggf. erforderlichen Berufungsverfahren vertreten.
Dabei ist es selbstverständlich, dass unsere Rechtsanwaltskanzlei Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandelt.

Tätigkeitsbereiche im Zivilrecht

Das Zivilrecht bildet den Überbegriff für viele unterschiedliche Rechtsbereiche und fasst in seinem Kernwerk, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sofern keine Sonderregelungen bestehen, die wesentlichen Vorschriften zu folgenden Rechtsbereichen zusammen:

  • Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen
  • Recht zur Anfechtung von Willenserklärungen
  • Verträge Allgemein
    • Recht zur Anfechtung von Verträgen aller Art
    • Wirksamkeit von Verträgen
    • Rücktritt von Verträgen
    • Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit von Verträgen
  • Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen
  • Kaufvertrag inklusive des Mängelrechts
  • Rechte:
    • der Verbraucher
    • des Vereinsrechts
    • der Stiftungen
    Wesentliche Vorschriften für:
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Verbaucherwiderrufsrecht nebst der parallel im EGBGB geregelten Informationspflichten der Unternehmen
    Regelung:
  • Viele weitere Rechtsbereiche

Wie die vorstehende Aufzählung aus dem BGB zeigt, bietet das Zivilrecht die grundlegenden Regelungen des täglichen Lebens, bei denen unser Rechtsanwälte Ihnen gerne - auf Ihre individuelle Problemstellung zugeschnitten - mit Rat und Tat zur Seite stehen!



Unsere Stärken


Tätigkeitsschwerpunkt Zivilrecht

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr

Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.

Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos


Rufen Sie gerne an: 07062 / 3001

Zum Kontaktformular oder Email: ra@kanzlei-gaul.de



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind heutzutage aus dem Vertragsrecht wie beispielsweise Miet-, Kauf-, Werk- und Dienstverträgen (zu letzteren gehören auch die Arbeitsverträge) kaum mehr wegzudenken. Diese sind nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei als so genannter Verwender der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.


In ihnen werden die wichtigsten Themenkomplexe (wie beispielsweise Zustandekommen des Vertrages, Mängelansprüche, Haftung, Gewährleistung, Ausschlussfristen usw.), die bei Verträgen auftauchen, geregelt.

Gern erstellt ein Anwalt unserer Kanzlei Ihnen für Ihre Firma, Ihren Online-Shop oder bei ständigen Vertragsbeziehungen auf Sie bzw. Ihr Unternehmen oder Ihre Wünsche zugeschnittene, individuelle AGB, die rechtssicher und flexibel sind.

Ein Anwalt bringt Ihre alten AGB auf den neuesten Stand oder erstellt erstmals neue AGB für Sie.

Wir prüfen AGB auf deren Wirksamkeit anhand der dem stetigen Wandel unterliegenden Rechtsprechung.

Gerade die Wirksamkeit von AGB spielt aufgrund der umfangreichen Gesetzgebung zu den Klauselverboten mit bzw. ohne Wertungsmöglichkeit eine maßgebliche Rolle bei der Auslegung sämtlicher Verträge des Alltags.

Weitere Ausführungen zu unserer Tätigkeit finden Sie hier AGB-Recht


Kaufrecht

Ein wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit betrifft das Kaufrecht, mit dem Sie nahezu jeden Tag der Woche aufs Neue konfrontiert werden.

Selbst der einfache Kauf einer Zeitung bzw. Zeitschrift oder der Lebensmitteleinkauf stellt jeweils für sich einen Kaufvertrag dar.

Bereits auf diese Alltagsgeschäfte wirken die im BGB geregelten Fragen der Geschäftsfähigkeit, Anfechtung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag, des Widerrufsrecht und insbesondere des Mängelrechts ein.

Gern stehen wir Ihnen bei umfangreicheren Rechtsgeschäften bereits im Rahmen der Gestaltung von Kaufverträgen jeder Art zur Verfügung.


Mängelansprüche

Oft gibt es erst nach dem Abschluss eines solchen Vertrags Probleme, wenn das Produkt nicht dem entspricht, was man bestellt hat oder erwartet werden durfte, d.h. mangelhaft geliefert wurde.

Frist bei Mängelansprüchen: Hier sollten Sie sich frühzeitig an uns wenden, zumal die Verjährung von Mängelrechten - mit Ausnahme von Bauwerken sowie dinglicher Rechte eines Dritten - abweichend von den üblichen Fristen in der Regel auf zwei Jahre verkürzt ist und die Verjährung grundsätzlich bereits mit der Ablieferung der Kaufsache beginnt.

Oftmals zeigt sich ein Mangel jedoch nicht bereits in den ersten Tagen nach Übergabe, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Zur Sicherung von Mängelansprüchen sollte daher zeitnah gehandelt werden, ggf. durch ein so genanntes selbstständiges Beweisverfahren, das dem eigentlichen Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und rein zur Feststellung von Mängeln, Schäden usw. dient.

Zu beachten ist für Sie, dass Sie bei einem auftretenden Mangel zunächst dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung (Reparatur) bzw. Ersatzlieferung - das so genannte Recht der zweiten Andienung - zugestehen müssen.

Hier stehen wir mit juristischem Können und Verhandlungsgeschick zur Seite, um Ihre Rechte gegenüber der Gegenseite durchzusetzen, außergerichtlich genauso wie auch gerichtlich.

Ob es sich um Fälle der Garantiehaftung, Gewährleistung oder des Schadensersatzes bzw. der Kaufpreisminderung handelt oder um eine verspätete oder Falschlieferung von Ware, wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.


Forderungsmanagement

Auch wenn Sie Ihren Teil des Kaufvertrags erfüllt und den Kaufgegenstand bereits geliefert haben, jedoch der Käufer nicht seinen vereinbarten Zahlungspflichten nachkommt, d.h. säumig ist, übernehmen wir für Sie die außergerichtliche wie gerichtliche Forderungsbeitreibung und nach erfolgreichem Gerichtsverfahren auch die Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung.


Dienstvertragsrecht

Der Dienstvertrag - im Gegensatz zu einem Werkvertrag - ist ein schuldrechtlicher, gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Teil gegen entsprechende Vergütung zur Leistung von versprochenen Diensten verpflichtet.

Paradebeispiel für ein Dienstverhältnis ist der Arbeitsvertrag. Im Vordergrund steht dabei die Dienstleistung für sich, nicht der Erfolg bzw. das fertige Gewerk.

Wir prüfen für Sie Dienstverträge jeder Art auf deren Wirksamkeit und daraus resultierende Rechtsfolgen und stehen Ihnen mit Rat und Tat außergerichtlich und auch vor Gericht zur Seite.


Werkvertragsrecht

Im Gegensatz zum Dienstvertrag spielt hier das letztendlich erbrachte Werk (z.B. ein errichtetes bzw. umgebautes Haus, ein auf individuelle Vorgaben angefertigtes Möbelstück usw.) die entscheidende Rolle.

Auch hier treten - bedauerlicher Weise - gehäuft Fragen der Gewährleistung und des Mängelrechtes auf.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und klären für Sie alle anfallenden Fragen.

Für die Unternehmen und Kleingewerbetreibenden bieten wir die Beitreibung der ausstehenden Forderungen bei säumigen Vertragspartnern außergerichtlich sowie falls erforderlich auch gerichtlich an und führen in Abstimmung mit Ihnen auch die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.


Reisevertragsrecht

Ob bei Verspätung des Fluges, Verlust bzw. Verspätung von Gepäckstücken bzw. Mängeln der Reiseleistung am Ferienort (beispielsweise verdreckte Zimmer bzw. Hotelanlage, schlechter Service usw.) und weiteren Fragestellungen kommen Sie gern auf uns zu.


Im durch europäisches Recht geprägten und teilweise durch Vorschriften überlagerten deutschen Reisevertragsrecht gelten sehr verkürzte Ausschlussfristen und Verjährungsfristen.


Gemäß § 651 f Abs. 1 S. 1 BGB hat der Reisende insbesondere Minderungs- und Schadensersatzansprüchen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Sie sollten daher - in Ihrem eigenen Interesse - schnellstmöglich handeln. Wir helfen Ihnen gern und prüfen Ihre jeweiligen Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz sowie entgangene Urlaubsfreuden gegen den Reiseveranstalter bzw. gegen die jeweilige Fluggesellschaft.


Nachbarrecht

Als Teil Ihres Eigentumsrechts bildet das Nachbarrecht ein Reibungspunkt des täglichen Zusammenlebens.

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen des Nachbarrechts. Unter anderem wenn Ihr Grundstück, durch den Nachbar, beeinträchtigt wird.

  • Rückschnitt Pflanzen oder Bäume
  • Entfernung von Pflanzen oder Bäumen
  • Entfernung überhängender Äste
  • Überwachsendes Unkraut
  • Lärmbelästigung und Ruhestörung
  • Einfriedung des Nachbargrundstücks
  • Fassadendämmung an der Nachbarwand
  • Grenzwand zum Nachbargrundstück


Unterlassung

Wird Ihr Eigentum durch Dritte beeinträchtigt, beispielsweise Gegenstände bzw. Pkws auf Ihrem Grundstück rechtswidrig abgestellt, werden wir für Sie die notwendigen Schritte unternehmen, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.


Werden Sie von einer anderen Person beleidigt, bedrängt bzw. auf sonstige Art und Weise beeinträchtigt, helfen wir Ihnen gerne sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlicher Ebene solches Fehlverhalten zukünftig zu unterbinden.


Werden Sie bzw. Ihr Grundstück beispielsweise gegen Ihren Willen durch einen Nachbarn und dessen "Überwachungssystem" (mit-)gefilmt, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen.


Wir stehen Ihnen außergerichtlich und falls erforderlich auch gerichtlich mit Rat und Tat zur Seite.


Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen vertrauensvoll an uns!


Ihr Erfolg ist unser Erfolg!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 35 Jahren vertreten wir erfolgreich bei Fällen im Zivilrecht. mehr



Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht um einen Termin zu vereinbaren.