Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Familienrecht

Ihr Anwalt für Familienrecht

Aufgrund über 35-jähriger Erfahrung kann Sie der betreuende Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht umfassend beraten und auch erfolgreich vor den zuständigen Familiengerichten vertreten.
Dabei ist es selbstverständlich, dass unsere Anwaltskanzlei Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandelt. Die Anwälte der Anwaltskanzlei beschäftigen sich täglich mit Fällen des Familienrechts. Deswegen sind wir auch die richtige Anwaltskanzlei, wenn es darum geht Ihnen bei einem Familienrechtsthema weiterzuhelfen.

Leistungen der Anwälte im Familienrecht

  • Scheidung
  • Trennung
  • Trennungs-/ Scheidungsvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht für minderjährige Kinder
  • Unterhalt
    • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
    • Trennungsunterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Unterhalt der nicht mit einander verheirateten Eltern
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Eheverträge
  • Partnerschaftsvertrag
  • Adoptionen
  • Pflegschaften
  • Vormundschaften
  • Eltern-/ Verwandtenunterhalt
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Weitere Familienrechtsthemen:
    Aufsichtspflicht, Hausrat, Jugendamt, Jugendhilfe, Kindergeld, Kuckuckskind, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Namensrecht, Patchworkfamilie, Patientenverfügung, Uneheliches Kind, Unterhaltsvorschuss, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsklage, Versorgungsausgleich

Viele der zuvor genannten Punkte kommen auf Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner zu, wenn die Beziehung gescheitert ist und einer oder sogar beide den Entschluss fassen, sich vom Partner (endgültig) zu trennen.




Unsere Stärken

Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr

Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.

Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos


Rufen Sie gerne an: 07062 / 3001

Zum Kontaktformular oder Email: ra@kanzlei-gaul.de


Scheidung

Aufgrund 35-jähriger Erfahrung im Familienrecht können wir Sie bei der Trennung und beim Scheidungsverfahren umfassend beraten. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.


Trennung

Sicherlich muss auf die Trennung nicht zwangsläufig auch die Scheidung folgen, jedoch werden bereits dadurch weitreichende Folgen ausgelöst. Sie kann grundsätzlich auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen, sofern diese (mit einzelnen Ausnahmen) strikt durch Trennung von "Tisch und Bett" vollzogen wird.


Von den steuerrechtlichen Aspekten einmal abgesehen, stellt sich bei der Trennung sofort die Frage des eventuellen Bestehens eines Anspruches auf Trennungsunterhalt gegenüber dem Ex-Partner.


In dieser für Sie, auch auf emotionaler Ebene, schwierigen Situation stehen wir Ihnen zur Seite und ermitteln für Sie, nach Einholung der notwendigen Informationen von Ihrem Ex-Partner - ggf. nach einem familiengerichtlichen Auskunftsverfahren - Ihren individuellen Unterhaltsanspruch.


Für Unterhaltsansprüche gilt dabei gemäß § 1613 Abs. 1 BGB, dass diese frühzeitig geltend zu machen sind, da diese erst ab dem Monat der konkret bezifferten Geltendmachung bzw. des Verlangens von Auskunftsansprüchen hinsichtlich des Einkommens des Ex-Partners entstehen können und nur in Ausnahmefällen auch in der Vergangenheit liegende Zeiträume betreffen können.


Damit Ihnen aus finanzieller Sicht keine Nachteile entstehen, sollten Sie, in Ihrem eigenen Interesse, frühzeitig handeln.


Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht

Sofern minderjährige Kinder bzw. volljährige noch im Haushalt lebende Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, schließen sich durch die Trennung der Paare zusätzliche Fragen des Kindesunterhaltes, der Regelung des Umgangs, der Urlaubsplanung bzw. sogar des alleinigen Sorgerechtes in Verbindung mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht an.


Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere Bereitschaft, nach Abstimmung mit Ihnen eine einvernehmliche und idealerweise außergerichtliche Lösung zu suchen und zu finden, können wir Ihnen in dieser schwierigen Lebensphase sicher weiterhelfen.


Sorge- und Umgangsrecht sind dabei Bereiche des Familienrechts, die besonders behutsam, in erster Linie mit Rücksicht auf das Wohl der Kinder, von uns angegangen werden.


Im Vordergrund sollte stets das Wohl des Kindes stehen.

Grundsätzlich sind für die Entwicklung der minderjährigen Kinder der weitere Kontakt zu beiden Elternteilen sehr wichtig. Es sei denn, es bestehen erhebliche, das Kindeswohl beeinträchtigende Erziehungsdefizite bei einem der Elternteile. Auch hierbei kann Ihnen der Sie betreuende Rechtsanwalt weiterhelfen .


Eine Vielzahl von Problemstellungen können bereits dadurch verhindert werden, dass ein vorsorgender Ehevertrag abgeschlossen wird. Hier sind individuelle, auf Ihre Lebensverhältnisse konkret zugeschnittene Lösungen gefragt.


Die Kosten für eine Scheidung bei einem Rechtsanwalt

Die Kosten des Scheidungsprozesses werden aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührentabelle bestimmt und letztendlich vom Gericht festgelegt. Es gibt jedoch in Einzelfällen die Möglichkeiten die Kosten zu senken. Gerne informieren wir Sie darüber in einem persönlichen Gespräch.


Elternunterhalt

Eine immer häufiger aufkommende Thematik in der täglichen Arbeit unserer Rechtsanwälte ist die Frage des Elternunterhalts.


Aufgrund der Altersstruktur in Deutschland und des anhaltenden gesellschaftlichen Wandels, werden nach sozialwirtschaftlichen Prognosen, Leistungen der Pflegekassen und auch der Sozialämter in den kommenden Jahren steigen.


Es ist daher in Zukunft vermehrt damit zu rechnen, dass der Unterhaltsanspruch des pflegebedürftigen Elternteils von diesem, aber meist sogar von den Sozialämtern geltend gemacht werden muss.


Eine rechtzeitige Vermögensplanung kann diese Unterhaltsansprüche entfallen lassen oder zumindest beschränken. Selbst wenn der Pflegefall schon eingetreten ist und das Sozialamt übergegangene Unterhaltsansprüche geltend machen sollte, ist eine umfassende Beratung und Besprechung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse, z.B. auch was das geschützte Schonvermögen und Vorsorgevermögen oder auch der Selbstbehalt beim Einkommen anbelangt, oftmals sehr hilfreich.


Wir stehen Ihnen sowohl für Beratungen als auch bei Gerichtsverfahren mit langjähriger Erfahrung und juristischem Fingerspitzengefühl zur Seite.


Oft ist es möglich und für alle Beteiligten am besten, wenn sich die Parteien einigen können, um so die familiären Bande zu erhalten, so dass Sie sich auch in der Zukunft noch auf einer streitfreien Ebene begegnen können.


Manchmal ist es allerdings auch notwendig, für sein Recht mit Hilfe eines Anwalts im Familienrecht zu kämpfen.


Ehevertrag

Es ist sinnvoll einen Ehevertrag vor oder während der Ehe zu schließen. Auch nach der Trennung kann der Vertrag noch geschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass auch erbrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

Der Vertrag schafft klare Verhältnisse in der Zukunft und bewahrt das Vermögen vor Zerschlagung.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht erstellt für Privatpersonen und Unternehmer einen Ehevertrag oder eine Scheidungsvereinbarung. Der Vorteil hierbei ist, dass unsere Anwälte im Gegensatz zu einem Notar, nur Ihre Interessen vertreten werden. Durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag rechtskräftig. Wir arbeiten eng mit einem Notar zusammen, so dass die Beurkundung ohne großen Aufwand in unserer Kanzlei oder beim Notar vonstatten geht. Wichtig hierbei ist jedoch, dass beide Ehegatten anwesend sind.

Leistungen unserer Rechtsanwälte: Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung des Ehevertrags

Gründe warum Sie einen Ehevertrag brauchen könnten

  • Ohne Ehevertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt im Scheidungsfall kann es zur Zerschlagung von Vermögen wie Immobilien oder Unternehmen kommen.
  • Nacheheliche Unterhaltssprüche können in dem Vertrag geregelt werden. Vor allem kann die Höhe und die Dauer geregelt werden.
  • Regelung der Anwartschaften und Aussichten auf gesetzliche Rente.

Weitere Möglichkeiten die Verhältnisse zwischen Ehegatten oder Lebensgefährten zu regeln

  • Trennungsvereinbarungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse
  • Scheidungsvereinbarung
  • Regelung im Todesfalls durch Testament oder Erbvertrag
  • Absicherung bei schwerer Erkrankung durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht
  • Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Personen

Wir helfen Ihnen in jeder Lebenslage und werden, in Absprache mit Ihnen, die Angelegenheiten zu Ihrer Zufriedenheit lösen.


Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 35 Jahren vertreten unsere Rechtsanwälte erfolgreich Mandanten im Familienrecht in unserer Anwaltskanzlei in 71717 Beilstein. Unsere Mandanten kommen aus dem Großraum Stuttgart und Heilbronn. Vorallem vertreten wir Personen aus Beilstein, Ilsfeld, Großbottwar, Oberstenfeld, Abstatt, Untergruppenbach, Löwenstein Lauffen am Neckar, Obersulm, Neckarwestheim, Aspach, Steinheim, Murr usw.mehr


Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht um einen Termin zu vereinbaren.

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Das Ausfüllen und Absenden des Formulars ist unverbindlich und begründet noch keine Beauftragung der Anwaltskanzlei Gaul & Kollege.