Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht


Aufgrund über 35 Jahre Erfahrung im Schadensersatzrecht können wir unsere Mandanten umfassend beraten und vor Gericht vertreten. Dabei ist es selbstverständlich dass wir ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.

Das Recht auf Schadensersatz ist ein weites Feld, das sowohl bei vertraglichen Ansprüchen als auch aufgrund eines Deliktes, also einer rechtswidrigen Handlung, und insbesondere bei Verkehrsunfällen und Verletzungen des Körpers (Strafrecht) sehr wichtig ist.

Man unterscheidet im Schadenersatzrecht zwischen dem materiellen und immateriellen Schaden. Beim materiellen Schaden handelt es sich um in Geld messbare Schäden (z.B. Autounfall, defektes Handy etc.). Bei den immateriellen Schäden, kann man den Schaden nicht in Geld messen:

  • Verletzung einer Person, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmtheit
  • Benachteiligung beim Arbeitgeber wegen des Geschlechts
  • Persönlichkeitsverletzung (z.B. in der Presse)
  • Verspätungen im Urlaub (z.B. bei Pauschalreisen, Flügen)
  • Urheberrechtsverletzung

Der Verursacher des Schadens ist laut Gesetzgeber dazu verpflichtet den Zustand vor dem Ereignis wieder herzustellen. Schadenersatz gibt es nur in dem Fall, dass eine finanzielle Entschädigung der Sache unmöglich ist. Ausnahme besteht bei der Verletzung einer Person: In dem Fall darf stets Geld gefordert werden. Das gleiche gilt bei der Beschädigung einer Sache für die „fiktiven“ Reparaturkosten.

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen gern bei der Prüfung, Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen zur Verfügung und kann dabei auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen. Zuerst werden wir prüfen, ob und welche Rechtsverletzung vorliegen und daraufhin den Schadensersatzwert ermitteln.

1. Prüfung ob eine Rechtsverletzung vorliegt, die zum Schadensersatz berechtigt:

  • Sachschaden
  • Personenschaden (z.B. Körperverletzungen, Schleudertrauma, Krankheiten, Behinderungen, Pferde-/ Hundebiss)
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung (Privat-/ Intimsphäre und Beleidigung)
  • Beeinträchtigungen eines Gewerbes (z.B. durch wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz)
  • Nichterfüllung eines Vertrages
  • Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten
  • Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung, beim Kaufvertrag und Werkvertrag

2. Bestimmung der Höhe des Schadensersatzes durch unsere Rechtsanwälte

Eine kleine Auswahl der Schadensersatzpositionen haben wir nachfolgend aufgelistet:

  • Schmerzensgeld
  • Pflegekosten
  • Verdienstausfall
  • Zinsen
  • Sachschaden
  • Nutzungsausfall
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung
  • Entgangener Gewinn
  • Rechtsanwaltskosten

Falls Sie Rechtsbeistand im Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht benötigen, so helfen wir Ihnen gern, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeld-, Verdienstausfall- und sonstigen Ansprüche gegenüber der Gegenseite oder deren Versicherung oder gesetzlichen Vertretern geltend zu machen und durchzusetzen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Anwaltskanzlei. Ein Erstberatungsgespräch wird ihnen mit maximal 190€ zzgl. MwSt. berechnet. In dem Gespräch wird Ihnen einer unserer Anwälte über die Aussichten und das weitere Vorgehen informieren.

Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 35 Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten in Schadensersatzrechtsfällen. mehr



Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht um einen Termin zu vereinbaren.