Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Strafrecht können wir unsere Mandanten umfassend beraten und vor Gericht vertreten.
Dabei ist es selbstverständlich dass wir ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.
Strafrecht
Beschuldigter
Wenn Sie als Beschuldigter einer Straftat ins Visier der Behörden geraten, kann dies zunächst ein Schock sein und Sie wissen nicht, wie Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden oder hinzugerufenen Ärzten oder dem Ermittlungsrichter reagieren sollen.
Zunächst einmal ist es wichtig für Sie zu wissen, dass Sie als Beschuldigter nichts sagen müssen und jederzeit das Recht haben, einen Anwalt zu befragen. Dieser wird unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Staatskasse getragen. Gern informieren wir Sie zu den Voraussetzungen.
Meist ist es wichtig, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und gegenüber den Behörden bis dahin zu schweigen, weil einmal Gesagtes, auch wenn es im Schock und unreflektiert geschah, nicht mehr einfach ungeschehen gemacht werden kann und aktenkundig wurde. Deswegen rufen Sie am besten unverzüglich während unseren Geschäftszeiten Mo-Fr 8-19 Uhr in der Kanzlei (07062/3001) und außerhalb der Geschäftszeiten bei Rechtsanwalt Gaul auf dem Mobiltelefon (0171/7731923) an. Damit dieser ihnen mit Rechtsbeistand zur Seite stehen kann. Wir werden dann nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen und gemeinsam beschließen, ob und ggf. wann Sie eine Aussage machen werden.
Opfer / Geschädigte(r) / Verletzte(r)
Wir unterstützen Sie auch gern, wenn Sie als von einer Straftat unmittelbar Betroffenem als Zeuge bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen sollen und sich anwaltliche Unterstützung hierbei wünschen.
Bei bestimmten Delikten, zum Beispiel Tötungs-, Raub-, Sexual- und Körperverletzungsdelikten, können Sie sich als Nebenkläger am Strafprozess beteiligen und sich eines anwaltlichen Beistands bedienen.
Wir unterstützen Sie auch bei zivilrechtlichen Forderungen, insbesondere Schmerzensgeldansprüchen, die Sie ggf. gegen den Täter haben.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe benötigen und dem Täter nicht allein gegenübertreten möchten.
Anwälte für Strafrecht
Alphabetisch geordnete Tätigkeitsbereiche im Strafrecht
- Akteneinsicht, Anstiftung
- Beratung, Beihilfe, Beleidigung, Berufung, Beschlagnahmung, Betrugsfälle, Betäubungsmittel
- Diebstahl, Doping, Konsum oder Verkauf/Kauf von Drogen, Drohung
- Einbruch, Ermittlungsverfahren, Erpressung
- Fahrerflucht, Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Freiheitsstrafe
- Haftstrafe, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Hooligan, Häusliche Gewalt
- Insolvenzverschleppung
- Jugendstrafrecht
- Kaution, Körperverletzung
- Ladung vor Gericht
- Mord
- Nötigung
- Revision
- Sachbeschädigung, Schweigepflicht, Selbstanzeige, Sexueller Missbrauch, Stalking, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafverfahren, Strafverteidiger
- Umweltverschmutzung, Unfallflucht, Unterlassene Hilfeleistung, Unterschlagung, Untersuchungshaft, Urkundenfälschung
- Vergewaltigung, Verhaftung, Verkehrskontrolle, Vollstreckung, Vorstrafe
- Waffenbesitz, Wilderei, Waffengesetz
- Zeugen, Zeugenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht
Unsere Stärken im Strafrecht
Interessensschwerpunkt Strafrecht
Persönliche Beratung
Bundesweit tätig
Über 35 Jahre Erfahrung
Kurzfristige Terminvergabe
Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr
Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.
Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos
Rufen Sie gerne an:
Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihr Recht bekommen!