Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Mietrecht

Mietrecht Anwalt

Aufgrund über 35-jähriger Erfahrung im Mietrecht und dem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht eines unserer Rechtsanwälte, können wir unsere Mandanten umfassend beraten und auch erfolgreich vor Gericht vertreten.

Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.

Ob als Mieter oder als Vermieter ist es heutzutage nicht immer einfach, aufgrund der immer neuen Gesetzeslage und Rechtsprechung, zu wissen, was man darf und nicht darf und wie man handeln soll, um rechtssicher zu seinem Recht zu kommen.

Wir helfen Mietern und Vermietern bei Fragen zu:

  • Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Abmahnungen
  • Kündigung der Mietwohnung
  • Fragen zu Schönheitsreparaturen
  • Eigenbedarfskündigung
  • Räumungsklagen
  • Untermietfragen
  • Mietpreisbremse
  • Mietminderungen durch z.B. Schimmel

Die genannten Beispiele unserer Leistung im Mietrecht sind nur einige der Bereiche, in denen wir Ihnen bei mietrechtlichen Fragen gern zur Seite stehen.


Ein Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht wird Ihnen dabei helfen Ihr Recht als Mieter oder Vermieter zu bekommen!



Unsere Stärken


Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht

Persönliche Beratung

Bundesweit tätig

Über 35 Jahre Erfahrung

Kurzfristige Terminvergabe

Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr

Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.

Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos


Rufen Sie gerne an: 07062 / 3001

Zum Kontaktformular oder Email: ra@kanzlei-gaul.de


Mietvertrag - Erstellung und Prüfung durch einen Anwalt

Aufgrund des stetigen Flusses des deutschen Mietrechts und der gesetzlichen Änderungen und daraus resultierenden Anpassungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es bereits im Rahmen der Erstellung eines Mietvertrags wichtig, sich bei offenen Rechtsfragen juristischer Beratung zu bedienen.

Vorsicht bei Mustermietverträgen: Oftmals werden Mustermietverträge schlicht aus dem Internet ausgedruckt und ungeprüft, manchmal bedauerlicherweise auch ungelesen unterzeichnet, ohne sich des tatsächlichen Inhalts und der dadurch entstehenden Rechtsfolgen bewusst zu werden.

Wie den einschlägigen Internetseiten zu entnehmen ist, wird auch keinerlei Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit bzw. Rechtssicherheit und Aktualität gegeben.

Folgende Fragen sind bei der Erstellung eines Mietvertrages zu klären

  • Befristung des Mietvertrages
  • Schönheitsreparaturen
  • Mögliche Vereinbarung einer Staffel- bzw. Indexmiete
  • Korrekte Berechnung der Wohnfläche inkl. Anteil Balkon / Terrasse
  • Höhe der Miete und Nebenkosten
  • Mietkautionshöhe
  • Hausordnung
  • Weitere Positionen

Nur dadurch kann verhindert werden, dass Sie nach dem Mietvertragsschluss keine böse Überraschungen erleben müssen. Ihr betreuender Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Gaul & Kollege hilft Ihnen gerne bei der Erstellung oder Prüfung eines Mietvertrags.

Kündigung Mietwohnung

Wir beraten und unterstützen Vermieter bei der wirksamen Erstellung und Erklärung von ordentlichen wie außerordentlichen Kündigungen aufgrund Zahlungsverzugs des Mieters, Eigenbedarfs, erleichterter Kündigungsmöglichkeit nach § 573a BGB, wenn es sich um ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem von Ihnen selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, bzw. anderen Störungen des Mietverhältnisses.

Gerade im Zusammenhang mit Zahlungsverzug Ihres Mieters stellt sich für Sie sicherlich die Frage, ab welchem Zeitpunkt und ab welcher Höhe des Zahlungsrückstandes eine Kündigung ausgesprochen werden kann und wie Sie sich zu verhalten haben. Falls Sie uns beauftragen sollten, wird Ihr betreuender Rechtsanwalt die Möglichkeit einer Kündigung für Sie prüfen.

Eigenbedarf

Ein weiterer bekannter Kündigungsgrund unserer alltäglichen juristischen Tätigkeit ist der Eigenbedarf.

Es ist jedoch von Fall zu Fall verschieden, ob tatsächlich von Eigenbedarf ausgegangen werden kann und damit die ausgesprochene Kündigung vor Gericht als rechtswirksam angesehen wird.

Gemäß § 573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses insbesondere vor, wenn Sie als Vermieter die Räume als Wohnung für sich, Ihre Familienangehörigen oder Angehörige Ihres Haushalts benötigen.

Neben der Frage, welchen Personenkreis die Vorschrift tatsächlich umfasst, ist insbesondere zu beachten, dass der Eigenbedarf nicht lediglich vorgeschoben und damit rechtsmissbräuchlich sein darf, da Ihnen andernfalls erhebliche Schadensersatzansprüche drohen können, wenn der Mieter tatsächlich ausziehen würde, er nachträglich feststellen müsste, dass der angekündigte Eigenbedarfsgrund nicht vorhanden war, und dadurch Umzugs- und ggf. höhere Mietkosten entstanden sind.

Diesem erheblichen Kostenrisiko sollte vor Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung durchaus Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Zusätzlichen Augenmerk sollte auf die Einhaltung der richtigen Kündigungsfristen gehalten werden, die sich je nach dem Grund für die vermieterseitige Beendigung des Mietverhältnisses unterschiedlich gestalten.

Räumungsklage

Für den Fall einer Räumungsklage wird Ihr betreuender Anwalt alles juristisch Mögliche versuchen, dass Sie in der Wohnung bleiben dürfen bzw. den Räumungszeitpunkt für Sie günstig nach hinten zu verschieben, so dass Ihnen mehr Zeit für die Wohnungssuche bleibt.

Wenn bereits die Räumung Ihrer Wohnung durch den Gerichtsvollzieher droht und bereits Termin zur Räumung bestimmt wurde, prüfen wir die Möglichkeiten eines Räumungsschutzantrages.

Wichtige Frist bei Räumungsklagen: Hier sollten Sie frühzeitig zu uns kommen, da die Einlegung des Räumungsschutzantrages bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Räumungstermin erfolgen muss. Da oftmals im Rahmen des Räumungsschutzantragsverfahrens eine Fülle an Unterlagen dem Gericht vorzulegen sind, die zunächst gesammelt werden müssen, und ggf. eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen zwecks Glaubhaftmachung abzugeben ist, sollten Sie unverzüglich nach Zustellung des Räumungstermins durch den Gerichtsvollzieher reagieren!

Verjährung

Für Vermieter und Mieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Herausgabe der Mietwohnung insbesondere die Verjährungsvorschrift des § 548 BGB zu beachten.

Frist im Mietrecht bei Kündigungen: Für die dort genannten Schadensersatz- bzw. Aufwendungsersatzansprüche ist besondere Eile geboten, weil die dort genannten Ansprüche binnen sechs Monaten nach Ende eines Mietverhältnisses verjähren, so dass eine kompetente und zeitnahe Beratung durch einen Rechtsanwalt hier besonders wichtig ist, um nicht bestehende Rechte zu verlieren.

Leistungen der Anwälte im Mietrecht bei Kündigung einer Mietwohnung

Vermieter: Wir begleiten Sie gern von Anfang an bis hin zu etwa notwendigen gerichtlichen Schritten wie etwa einer Räumungsklage gegen säumige Mieter und deren Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder bei Eigenbedarfskündigungen.

Mieter: Als Vertreter auf der Mieterseite entwickeln wir für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie gegen eine drohende bzw. bereits erfolgte Beendigung des Mietverhältnisses. Wir überprüfen für Sie die Möglichkeiten des außergerichtlichen Widerspruchs gegen eine Beendigung des Mietverhältnisses durch Ihren Wohnungseigentümer und die diesbezüglich anerkannten Härtegründe.

Mietrechtstipp bei Kündigung der Wohnung: Sollten Sie nach einer vermieterseitigen Beendigung des Mietverhältnis bereits - vorsorglich - sich um angemessenen Ersatzwohnraum bemühen, sollten Sie - in Ihrem eigenen Interesse - Kopien der Bewerbungen, eventueller Absagen und Mitteilungen aufbewahren und ggf. Telefonate mit potenziellen Vermietern sowie Wohnungsbesichtigungstermine dokumentieren.

Unserere Rechtsanwälte werden Ihnen in dieser Situation juristisch zur Seite stehen.

Mieterhöhung

Für Wohnungseigentümer stellt sich bei bereits über Jahre oder sogar Jahrzehnte laufenden Mietverhältnissen die Frage der Anpassung des Mietzinses. Vor allem aufgrund der aktuell massiv gestiegenen Renovierungskosten / Instandhaltungskosten für Ihre Immobilie.

Welche Mieterhöhung jedoch im Einzelfall angemessen ist, muss jeweils gesondert geprüft werden.

Ein Rechtsanwalt wird Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen unterstützen, soweit dies durch die gesetzlichen Regelungen zulässig ist.

Mängel und Mietminderung

Bedauerlicherweise ist es juristischer Alltag, dass auch bei Mietwohnungen Mängel auftreten können.

Die Bandbreite an Mängeln ist dabei sehr umfangreich.

Ob dabei der Vermieter hier für jeden Mangel am Mietobjekt einstandspflichtig ist, muss jeweils für den Einzelfall genau so geklärt werden, wie die Möglichkeiten und Höhen einer eventuellen Mietminderung. Eine pauschale Mietminderung birgt für Sie als Mieter immer die Gefahr der außerordentlichen Kündigung, wenn die Mietminderung entweder unberechtigt oder überhöht vorgenommen wurde.

Vorab sind in diesem Zusammenhang auch nicht die Anzeigepflichten des Mieters zu vergessen, der dem Vermieter rechtzeitig und idealerweise auch nachweisbar den Mangel anzeigen muss, wenn der Mangel nicht von Anfang an dem Vermieter bekannt war.

Schimmel in der Wohnung

Besonders wichtig ist die juristische Klärung bei in der Mietwohnung auftretendem Schimmel und eines daraus eventuell resultierenden Schimmelschadens.

Die Schimmelbelastung kann dabei bauseitige Ursachen haben, wofür der Vermieter grundsätzlich einzustehen hätte, aber auch durch fehlerhaftes Heiz- bzw. Lüftungsverhalten von Seiten des Mieters verursacht sein. Dies lässt sich dann in der Regel nur durch einen Sachverständigen sicher abklären.

Gerade die Ursache eines Mietmangels bietet gerne Anlass für hitzige Diskussionen zwischen den Mietparteien, welche ein Mietverhältnis sehr belasten können. Ihr Anwalt der Kanzlei wird Ihnen helfen das Problem einvernehmlich aus der Welt zu schaffen.

Wenden Sie sich mit Fragen zum Mietrecht vertrauensvoll an uns. Einer unserer Rechtsanwälte wird sich Ihrem Mietrechtsproblem annehmen.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 35 Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten bei Fällen im Mietrecht. Wenn Sie eine Beratung im Mietrecht benötigen, sind wir die richtige Kanzlei für Sie. Mehr



Rufen Sie uns an 07062 / 3001 (Mo-Fr: 8-19 Uhr) oder senden Sie uns eine Nachricht um einen Termin bei einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

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Das Ausfüllen und Absenden des Formulars ist unverbindlich, kostenlos und begründet noch keine Beauftragung der Anwaltskanzlei Gaul & Kollege.