Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Gaul & Kollege

Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Werkvertragsrecht können wir unsere Mandanten umfassend beraten und vor Gericht vertreten. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.

Es ist für Laien oft schwierig, zu wissen, wie der geschlossene Vertrag rechtlich einzuordnen ist. Wir helfen Ihnen hierbei und zeigen Ihnen die jeweiligen Konsequenzen auf.

Werkverträge sind Verträge, bei denen der Besteller ein Werk und damit einen Erfolg bestellt und diesen vom Unternehmer verlangt. Der Unternehmer stellt dann das Werk her und der Besteller muss hierfür eine Vergütung bezahlen und das Werk abnehmen. Diese gilt es von Kaufverträgen und Dienstverträgen sowie Werklieferungsverträgen abzugrenzen.

Ein Kaufvertrag liegt vor, wenn eine Sache, die es in der Regel schon gibt und die jedenfalls nicht extra vom Verkäufer hergestellt wird, gegen Geld an den Käufer übereignet wird.

Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn nicht ein Werk und bestimmter Erfolg geschuldet ist, sondern ein Bemühen. Es kommt also auf die Mühe und nicht den Erfolg an. Werklieferungsverträge sind Verträge, die über die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen geschlossen werden. Diese werden nun gesetzlich wie Kaufverträge und nicht mehr wie Werkverträge eingeordnet.

Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

Steckbrief Kanzlei Erich Gaul & Kollege

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Seit über 30 Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten im Werkvertragsrecht. mehr



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