Abfindung vom Arbeitgeber
Unternehmen Sie nichts bevor Sie nicht mit einem Anwalt geredet haben. Wir sind Spezialisten, wenn es um Abfindungen geht.
Oftmals kommen Sie als Arbeitnehmer in die schwierige Situation, dass Ihnen der Arbeitgeber unter Ankündigung einer - ggf. unwirksamen - Kündigung den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit bzw. ohne Zahlung einer Abfindung anbietet.
Vorallem wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen bereits eine Abfindung angeboten hat, lohnt es sich, noch einmal nachzuhaken: Häufig ist da noch mehr für Sie drin!
Ein oftmals als "vernünftiges" bzw. "gutes" Angebot bezeichnete Abfindungsversprechen kann sich im Nachhinein im Falle der Arbeitslosigkeit im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld nachteilig für Sie auswirken (Sperrfrist, Leistungskürzung usw.).
Rufen Sie uns gerne an 07062 3001 (Bundesweite Beratung).
In unserer Anwaltskanzlei in Beilstein arbeiten zwei Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
Wir beraten seit 35 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Abfindungen. Auch im Fall eines Prozesses werden unsere Anwälte Sie bundesweit erfolgreich vor dem Arbeitsgericht vertreten.
Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Ihr Anliegen in absoluter Vertraulichkeit behandeln.
Wir helfen Ihnen gerne dabei in folgenden Fällen eine Abfindung zu erzielen:
- im Rahmen einer Kündigung (Kündigungsschutzklage)
- wegen Unzumutbarkeit des Arbeitsverhältnisses
- bei Sozialplänen
- erloschenes Vertrauen der Geschäftsführung bei leitenden Angestellten
Jeder einzelne Abfindungsfall ist anders. Jeder Fall benötigt Verhandlungsgeschick, tiefgreifendes rechtliches Wissen, eine präzises Einschätzung der Gegenseite und, vor allem, Durchsetzungskraft.
Profitieren Sie von der 35 jährigen Erfahrung bei der Verhandlung von Abfindungen.
Unsere Stärken im Arbeitsrecht
2x Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Persönliche Beratung
Bundesweit tätig
Über 35 Jahre Erfahrung
Kurzfristige Terminvergabe
Kanzlei erreichbar Mo-Fr: 8-19 Uhr
Erstberatung max. 190€ zzgl. MwSt.
Erstes kurzes Telefonat ist kostenlos
Rufen Sie gerne an: